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   BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08   

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https://dejure.org/2009,30792
BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08 (https://dejure.org/2009,30792)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 9 B 61.08 (https://dejure.org/2009,30792)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 9 B 61.08 (https://dejure.org/2009,30792)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Danach ist es dem Normgeber gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. nur Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 4; Beschluss vom 28. August 2008 - BVerwG 9 B 40.08 - juris Rn. 9).

    Der Grundsatz der Typengerechtigkeit bewahrt damit die im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität getroffene Entscheidung des Normgebers für einen bestimmten "Regelungstypus" davor, durch das Auftreten von Einzelfällen, die der Regelung unterfallen, dem Typus aber widersprechen, in Frage gestellt zu werden (Beschluss vom 28. August 2008 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist (Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Das Oberverwaltungsgericht hat daher - anders als in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2004 - BVerwG 10 C 3.04 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43) zugrunde liegenden Fall - die Fehlerhaftigkeit der Abwassersatzung vom 6. April 2000 gerade nicht festgestellt.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Dabei stellt das Auftreten solcher abweichenden Einzelfälle die Entscheidung des Normgebers nicht in Frage, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Danach ist es dem Normgeber gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. nur Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 4; Beschluss vom 28. August 2008 - BVerwG 9 B 40.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Es genügt insoweit nicht, die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung zu kritisieren, sondern es müssen neue Gesichtspunkte vorgetragen werden, die die aufgeworfene Rechtsfrage trotz der vorliegenden Rechtsprechung als klärungsbedürftig geblieben oder wieder klärungsbedürftig geworden erscheinen lassen (Beschlüsse vom 2. August 1960 - BVerwG 7 B 54.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 2 und vom 22. August 1986 - BVerwG 3 B 47 und 48.85 - Buchholz 451.533 AFoG Nr. 7 S. 16).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Ein grundsätzlicher Klärungsbedarf setzt voraus, dass die Rechtsfrage selbst - so wie sie entschieden worden ist - von grundsätzlicher Bedeutung ist und nicht erst die Rechtsfrage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre (Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2009 - 9 B 61.08 -, juris Rn. 5, und vom 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594 = juris Rn. 11 m. w. N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen; Beitragszuschlag für

    Dieser Grundsatz der Typengerechtigkeit dient der Erhaltung der dem Normgeber im Abgabenrecht in Bezug auf das Gleichbehandlungsgebot eingeräumten Gestaltungsfreiheit (BVerwG, 9 B 61.08, juris).

    Der so verstandene Grundsatz der Typengerechtigkeit widerspricht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist ( BVerwG, 9 B 61.08, juris; BVerwG, 8 N 3.93, NVwZ-RR 1995, 594, juris).

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09

    Wiedereinsetzung; Einrichtungsbildung; Typenberechtigkeit

    Die Beschwerde gegen die in dem genannten Urteil nicht zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30.4.2009 - 9 B 61.08 - zurückgewiesen.
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